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Bochum, Deutschland, 30.06.2006

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Zweckentfremdungsverordnung erhalten

Die Zweckentfremdungsverordnung, mit der z.B. spekulationsbedingte Wohnungsleerstände bekämpft werden können, darf nicht abgeschafft werden. Diese Verordnung gilt in NRW in 45 Kommunen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum nicht in allen Bereichen sicher gestellt ist. In diesen Städten dürfen Miet- und Genossenschaftswohnungen nur mit vorheriger Genehmigung der Kommune anders als zu Wohnzwecken genutzt werden.

Trägerkreis, Volksinitiative

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(c) Knut Unger 2004-06

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